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Urkunde aus 1521 Filialkirche St. Anna


Den lateinischen Text der sehr umfangreichen Urkunde hat Bernhard Kreutz
aus Reutlingen übersetzt und wie folgt zusammengefasst:

„ Die Ulmener Herren Frank II. von Kronenberg,

Dietrich V. Haust und Johannes Schönenberg stellen Martin von Oed die Stiftung einer
Kapelle in Meiserich durch den mittlerweile verstorbenen Heingen Cleusner von Meiserich vor.
Der Zeitpunkt der Stiftung wird nicht genannt. Die Kapelle wurde von den Gläubigen 
in Meiserich in der Pfarrei Ulmen gebaut. Sie hat zwei Altäre und ist Christus, der
Mutter Gottes und dem Heiligen Kreuz geweiht. Die Stiftung erfolgt mit Zustimmung Franks
von Kronenberg und Hermanns von Nickenich. Ihre Zustimmung gaben auch die
Ritter Hermann und Philipp Haust, die Patronatsherren der Ulmener Pfarrei, außerdem
der Erzbischof von Trier.

Die Kirchenfabrik (die Verwalter des Vermögens zum Unterhalt der Kapelle) und die
Meisericher Sankt-Anna-Bruderschaft, die ebenfalls von Heingen Cleusner gegründet
wurde müssen dem Ulmener Pfarrer Nikolaus jedes Jahr am Montag nach dem Sonntag Exaudi

(6. Sonntag nach Ostern) Abgaben zahlen. Jedes Jahr sollen eine Person aus der Kirchenfabrik
und eine aus der Sankt-Anna-Bruderschaft gemeinsam die Ein- und Ausgaben der Kapelle verwalten. Wer für die Kapelle, die Bruderschaft oder die Kirchenfabrik arbeitet, soll dafür entschädigt werden.

An der Kapelle darf nichts ohne die Zustimmung der Patronatsherren der Ulmener Pfarrei
(Frank von Kronenberg, Hermann und Philipp Haust) und des Ulmener Pfarrers verändert werden. Die Patronatsherren  dürfen den  Kaplan, der die Kapelle betreuen soll, vorschlagen (Präsentationsrecht), der dann vom Kölner Erzbischof eingesetzt wird.

Viermal im Jahr soll in der Kapelle für die verstorbenen Mitglieder der Sankt-Anna-Bruderschaft
ein Totengedenken begangen werden. Der Kaplan soll die Frühmessen an den Werktagen in der
Kapelle halten. Das Hochamt am Sonntag findet in der Ulmener Pfarrkirche statt.
In der Kapelle soll kein Gottesdienst zeitgleich mit einem Gottesdienst in der Pfarrkirche
stattfinden, damit die Gläubigen nicht vom Besuch dort abgehalten werden.

An hohen Feiertagen soll der Kaplan bei der Messe in Ulmen konzelebrieren.“